URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät umfassend im Bereich des Wirtschafts – und Gesellschaftsrechts .
Das Wirtschaftsrecht ist äußerst vielschichtig.
Es umfasst Bereiche wie Unternehmensgründungen, Rechtsformwahl, Fragen zu Genehmigungen, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Beratung und Vertretung von Geschäftsführern im Bereich des Arbeits – und Haftungsrechts, Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Finanzierung, Steuern, Erstellung und Prüfung von AGB`s, Verkauf oder auch Liquidation einer Gesellschaft.
In all diesen Fragen stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung .
Wir geben unser diesbezügliches Wissen gerade für kleinere Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und Ärzte gerne im Wege einer „externen Rechtsabteilung“ preis.
Gerade für diese Interessengruppe ist eine interne Rechtsabteilung zu kostenintensiv oder zu wenig spezialisiert, so dass wir gegen eine monatliche Pauschale Ihre Rechtsabteilung ersetzen.
Sie haben dennoch jederzeit einen zentralen Ansprechpartner, so als ob Sie einen Inhouse – Juristen hätten. Probieren Sie es aus…..
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 211 3858393 oder nutzen Sie unser Kontaktformular