URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät Hausverwaltungen, Eigentümer und Beiräte in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Im WEG-Recht ist eine fachkundige anwaltliche Unterstützung und Beratung unverzichtbar.
Die sehr umfangreichen gesetzlichen Regelungen, ergänzt durch eine umfangreiche Rechtsprechung, sind für die einzelnen Wohnungseigentümer, ebenso wie für die WEG - Verwaltung und die Beiräte kaum zu überschauen.
Wir beraten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer über die formalen Anforderungen bei der Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung in Bezug auf die Eigentümerversammlungen, überprüfen die Wirksamkeit von Beschlüssen und klären die Möglichkeiten einer gerichtlichen Anfechtung.
Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer untereinander stehen wir beratend zur Seite, so z.B. bei baulichen Veränderungen (Sanierung / Instandsetzung ), dem Einzug von rückständigen Hausgeldern oder bei anderweitigen schweren Pflichtverletzungen eines Wohnungseigentümers.
Schwerpunkte :
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