URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät im Bereich des Verkehrsrechts .
Hatten Sie einen Unfall oder wurden geblitzt ? Sind Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer aufgefallen ? Ihnen droht ein Fahrverbot ? Haben Sie Unfallflucht begangen ?
Das Thema Verkehrsrecht hat viele Facetten bei denen die sofortige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts hilfreich ist.
Wir klären Sie über die Ihnen zustehenden Ansprüche aus einem Verkehrsunfall auf und übernehmen die gesamte Schadenregulierung für Sie.
Wir arbeiten mit unabhängigen Sachverständigen und Karosseriebetrieben zusammen, so dass Ihr KFZ schnellstmöglich wieder einsatzbereit ist.
Sollten Sie geblitzt worden sein, überprüfen wir das durchgeführte Messverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen, Rotlichtverstoß etc. .
Wir nehmen für Sie Akteneinsicht in die Verfahrensakte, führen die notwendige Korrespondenz mit den Behörden, um etwaige Fahrverbote, Geldstrafen, Bußgelder oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis im Vorfeld einer evt. gerichtlichen Auseinandersetzung vermeiden zu können.
Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in einer diesbezüglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Auch im Falle einer evt. Straftat im Verkehr stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Sie in einem möglichen Strafverfahren, z.B. bei wegen Unfallflucht oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs als Strafverteidiger.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 211 3858393 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.