Im Wettbewerbsrecht geht es insbesondere um die Einhaltung von Vorschriften des Rechts zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen.
(UWG)
Jeder Gewerbetreibende, aber auch viele Privatpersonen, können mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt kommen, welches seine wichtigsten Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb findet.
Im Wettbewerbsrecht finden jedoch auch eine Vielzahl von Gesetzen eine Rolle, die Marktverhalten regeln sollen, wie z.B. das Heilmittelwerbegesetz, das Telemediengesetz, das Lebensmittelrecht und die Preisangabenverordnung.
Auch das Urheberrechtsgesetz ( UrhG) spielt heute eine sehr große Rolle im Wettbewerb, bzw. im privaten Bereich, da häufig kreative Werke von Autoren, Grafikern, Architekten, Regisseuren rechtlich nicht beachtet werden.
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Im Falle der Vorlage einer einstweiligen Verfügung sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rechtsrat einholen und die Möglichkeit geprüft werden, Widerspruch einzulegen. Im Wettbewerbsrecht greifen kurze Verjährungsfristen, so dass nicht allzu lange mit rechtlichen Gegenmaßnahmen abgewartet werden sollte.
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