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Verkehrsverwaltungsrecht / Verkehrsstrafrecht

 

 

URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät umfassend im Bereich des Verkehrsverwaltungsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht .

Im Verkehrsverwaltungsrecht  bzw. Verkehrsstrafrecht beraten wir Sie  bei Problemen betreffend die Erlangung, Entziehung oder Beschränkung von Fahrerlaubnissen bzw. bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ.

Typische verkehrsverwaltungsrechtliche Mandate

  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
  • Anordnung einer Begutachtung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU-Führerschein)
  • Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
  • Schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem


Werden der Verwaltungsbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers begründen, fordert ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, die entstandenen Zweifel zu beseitigen.

Zweifel an der Eignung können etwa bestehen bei dem Führen eines KfZ unter dem Einfluss von Rauschdrogen oder einer erheblichen Alkoholmenge oder aber bei einem erhöhten Punktestand im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Es ist dann Sache des Führerscheininhabers oder –bewerbers, die bei der Behörde bestehenden Zweifel auszuräumen.

Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen mit weitreichenden Folgen für den Betroffenen, der das Auto nicht mehr benutzen darf.

 

Rechtlich besteht die Möglichkeit, nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis Klage zu erheben.


Darüber hinaus verteidigen wir Sie umfassend bei Verkehrsvergehen. Hier ist zwischen dem

  • Verkehrsstrafrecht (Sanktion: Geld- oder Freiheitsstrafe)


und den

  • Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren (Sanktion: Geldbuße)

zu unterscheiden.


Während das Strafrecht als Sanktion vorrangig eine Geld- oder Freiheitsstrafe bestimmt, ist im Bereich der Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren normalerweise eine Ahndung durch eine Geldbuße vorgesehen.

Wegen des Bezugs zum Straßenverkehr ist beiden Gruppen gemeinsam, dass als weitere Folge auch ein längeres Fahrverbot angeordnet werden kann.

 

Typische Mandate im Verkehrsstrafrecht :

 

  • Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr § 316 StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Beleidigung (§§ 185 f. StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht oder Fahrerflucht) (§ 142 StGB)


Sanktionen: Geld- oder Freiheitsstrafe Fahrverbot, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 StPO, Anordnung einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis




Typische Mandate bei Ordnungswidrigkeiten :

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Radarfalle / „geblitzt“)
  • Ruhe- und Lenkzeitverstöße
  • Überladung
  • Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung
  • Abstandsunterschreitungen
  • Halterverfahren
  • Rotlichtverstöße


Sanktionen: Geldbuße, Fahrverbot, Fahrtenbuchauflage, Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg

 

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