URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät umfassend im Bereich des Verkehrsverwaltungsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht .
Im Verkehrsverwaltungsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht beraten wir Sie bei Problemen
betreffend die Erlangung, Entziehung oder Beschränkung von Fahrerlaubnissen bzw. bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ.
Typische verkehrsverwaltungsrechtliche Mandate
Werden der Verwaltungsbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers begründen, fordert ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, die entstandenen Zweifel zu
beseitigen.
Zweifel an der Eignung können etwa bestehen bei dem Führen eines KfZ unter dem Einfluss von Rauschdrogen oder einer erheblichen Alkoholmenge oder aber bei einem erhöhten Punktestand im
Verkehrszentralregister in Flensburg.
Es ist dann Sache des Führerscheininhabers oder –bewerbers, die bei der Behörde bestehenden Zweifel auszuräumen.
Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen mit weitreichenden Folgen für den Betroffenen, der das Auto nicht mehr benutzen darf.
Rechtlich besteht die Möglichkeit, nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis Klage zu erheben.
Darüber hinaus verteidigen wir Sie umfassend bei Verkehrsvergehen. Hier ist zwischen dem
und den
zu unterscheiden.
Während das Strafrecht als Sanktion vorrangig eine Geld- oder Freiheitsstrafe bestimmt, ist im Bereich der Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren normalerweise eine Ahndung durch eine Geldbuße
vorgesehen.
Wegen des Bezugs zum Straßenverkehr ist beiden Gruppen gemeinsam, dass als weitere Folge auch ein längeres Fahrverbot angeordnet werden kann.
Typische Mandate im Verkehrsstrafrecht :
Sanktionen: Geld- oder Freiheitsstrafe Fahrverbot, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 StPO, Anordnung einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Typische Mandate bei Ordnungswidrigkeiten :
Sanktionen: Geldbuße, Fahrverbot, Fahrtenbuchauflage, Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg
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