URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT
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Steuerrecht / Steuerstrafrecht

 

 

 

 

URBACH + URBACH   RECHTSANWÄLTE berät im Bereich des Steuerrechts - / Steuerstrafrechts .

 

Als Rechtsanwälte  ist es uns gem. § 3 des Steuerberatergesetzes erlaubt, Ihnen diese Tätigkeit anzubieten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich hierbei auf die unten aufgeführten Tätigkeiten im Bereich des außergerichtlichen Verfahrens, der Finanzgerichtsbarkeit sowie des Steuerstrafrechts.

 

Bei weitergehenden Tätigkeiten wie der laufenden Buchhaltung, der Erstellung eines Jahresabschlusses oder Lohn – und Gehaltsabrechnungen  vermitteln wir Ihr Anliegen gerne an diesbezügliche Steuerberater, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.

 

Außergerichtliche Verfahren

  • Erstellung und Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten
  • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
  • Vertretung bei Inanspruchnahme als Haftungsschuldner
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bzw. Vollstreckungsschutz
  • Antrag auf Stundung, Vollstreckungsschutz
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit den Finanzbehörden in komplexen Fällen mit hohen Steuerschulden


Finanzgericht

  • Umfassende Vertretung in Verfahren vor dem Finanzgericht


Steuerstrafrecht

  • Beratung zur Selbstanzeige
  • Beratung zum Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung
  • Vertretung im Steuerstrafverfahren

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 211 3858393 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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in Bürogemeinschaft

Fürstenwall 178
40215 Düsseldorf

 

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+49 211 3858393

 

Durchwahl

RA Jens Urbach   0211  3858390

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Telefax

+49 211 3858394

 

E-Mail

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uu@urbach-urbach.de

 

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