URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät im Bereich des Steuerrechts - / Steuerstrafrechts .
Als Rechtsanwälte ist es uns gem. § 3 des Steuerberatergesetzes erlaubt, Ihnen diese Tätigkeit anzubieten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich hierbei auf die unten aufgeführten Tätigkeiten im Bereich des außergerichtlichen Verfahrens, der Finanzgerichtsbarkeit sowie des Steuerstrafrechts.
Bei weitergehenden Tätigkeiten wie der laufenden Buchhaltung, der Erstellung eines Jahresabschlusses oder Lohn – und Gehaltsabrechnungen vermitteln wir Ihr Anliegen gerne an diesbezügliche Steuerberater, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Außergerichtliche Verfahren
Finanzgericht
Steuerstrafrecht
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