Der Unternehmer möchte in der Regel sicherstellen, dass zum einen der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist und zum anderen die Familienangehörigen ausreichend versorgt sind.
An der Schnittstelle von Gesellschafts-, Erbschafts- und Steuerrecht ist eine anwaltliche Beratung durch Experten unabdingbar, um tragfähige Konzepte zu entwickeln, die alle – oft gegenläufigen – Interessen berücksichtigen.