Im Musikrecht / Medienrecht sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten zu beachten. Neben dem Urheberrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Namensrecht ist auch das Verlagsrecht einschlägig.
Wir beraten Musiker, Produzenten und Musikverlage bei der Gestaltung von Verträgen, bei Auseinandersetzungen von Vertragspartnern sowie bei Problemen im Bereich des geistigen Eigentums an Werken der Musik, hier z.B. dem Titelschutz, dem Namensrecht, bei Plagiaten, Raubkopien oder der Lizenzierung fremder Werke.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei auf folgenden Gebieten:
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