URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE IN BÜROGEMEINSCHAFT
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Testament

 

Wir beraten Sie gerne bei der Testamentsgestaltung.  Ein eigenhändiges Testament muss immer zwingend handschriftlich abgefasst sein und eigenhändig unterschrieben werden, um Gültigkeit zu entfalten. 

 

Verstöße gegen Formvorschriften führen zur unheilbaren Nichtigkeit.

 

Es empfiehlt sich aus, das Testament beim Amtsgericht am Ort gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen.

 

Auch bei der Errichtung von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten und Erbverträgen beraten wir sie gerne.  Hiermit lässt sich sicherstellen, dass der überlebende Partner an die getroffenen Vereinbarungen gebunden bleibt, sofern dies von beiden Parteien so gewollt wird.

 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit ein Testament in unserem Hause entwerfen  und sodann notariell beglaubigen zu lassen.

 

Gerne nutzen deutsche Ehepaare das sog.  Berliner Testament.

 

Das Ziel: Der hinterbliebene Ehepartner soll Alleinerbe werden. Der Anspruch der Kinder wird auf den Pflichtteil begrenzt. Oft lässt sich so die Zerschlagung von Vermögen oder der Verkauf von Immobilien verhindern. Aber Vorsicht: In Patchwork-Familien kann das Berliner Testament zum unfreiwilligen Ausschluss der eigenen Kinder vom Erbe führen.

 

Unsere Kanzlei berät Ehepaare umfassend zum Berliner Testament. Dabei berücksichtigen wir auch die Folgen für die Erbschaftsteuer.  

 

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