Die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse sehr hoch.
Selbst wenn Sie meinen, der Gegner hätte den Unfall allein verursacht oder der Unfallgegner sein Verschulden am Unfallort Ihnen gegenüber zugegeben hat, sollten Sie einen Anwalt mit der
Schadenregulierung beauftragen.
Denn die Schuldfrage ist im Nachhinein nicht immer eindeutig und in strittigen Fällen ist allein die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs entscheidend . Hiervon hängt aber ab, wer bzw.
wessen Versicherung den Schaden regulieren muss und wer Rechtsnachteile erleitet.
Bei Verkehrsunfällen sind diverse Ansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher, dem Eigentümer des KFZ oder der gegnerischen Versicherung zu beziffern und geltend zu machen.
Hierzu zählen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Ersatz vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Nutzungsausfall, Gutachtenkosten, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Kosten, die durch eine Höherstufung bei der Kaskoversicherung entstehen.
Die Unfallabwicklung ist für Sie als Betroffenen häufig schwierig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit Versicherungen, der Polizei oder der Reparaturwerkstatt
führt zu größeren Schwierigkeiten.
Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes daher möglichst früh erfolgen. Die Anwaltskosten
gehören im Falle eines durch Sie nicht verursachten Unfalls zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadenspositionen.