Was ist ein Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Erbanspruch, der immer dann eingreift, wenn der Erblasser durch Testament einen nahen Angehörigen von der Erbfolge nach seinem Tod ausschließt. Den nächsten Angehörigen wird durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers gesichert. Der nächsten Angehörige wird zwar nicht Erbe, er erwirbt jedoch einen Anspruch in Geld den Erben.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder und Enkel), der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers und mit Wirkung zum 01.08.2001 auch der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen die Geschwister des Erblassers sowie weiter entfernte Verwandte.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Der Anspruch besteht jedoch nur in Geld, so dass einzelne Gegenstände nicht verlangt werden können.
Wie komme ich zu meinem Recht?
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben. Der Erbe ist also dazu verpflichtet, eine Vermögensübersicht (Vermögen und Schulden) zu erstellen, evt. Vermögensgegenstände bewerten zu lassen, so dass sodann der Pflichtteil mathematisch errechnet werden kann.
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