URBACH + URBACH RECHTSANWÄLTE berät umfassend auf dem Gebiet des Erbrechts, der Nachlassgestaltung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von diesbezüglichen vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen.
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) geschieht.
Das Erbrecht ist dabei in Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert. Umfasst ist hiervon vor allem die Freiheit, sein Vermögen im Rahmen eines Testaments so zu verteilen, wie es einem richtig erscheint. Umfasst ist aber auch das Erbrecht der Verwandten.
Konkretisiert wird das in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Erbrecht durch die Regelungen des fünften Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Regelungen füllen das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht aus und schränken es teilweise ein. Die Person, welche vererbt, wird Erblasser genannt.
Über den Tod denken die meisten Menschen wohl nur ungern nach.
Trotzdem sollte man sich ab und zu, vor allem in Krisenzeiten fragen, ob Angehörige richtig abgesichert sind, das Lebenswerk nach dem Tod auch erhalten bleibt oder ob eine anstehende Erbschaft für die Begünstigten vielleicht zur Steuerfalle werden könnte.
Hat der Erblasser nichts geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sind weder ein überlebender Ehegatte, Kinder oder andere Verwandte vorhanden, erbt der Staat.
Werden mehrere Personen Erben, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftliches Vermögen. Für vorhandene Schulden haften die Erben ebenfalls gemeinschaftlich.
Will man vermeiden, dass es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte durch Testament oder notariellen Erbvertrag der Nachlass eindeutig geregelt werden. Dabei
empfiehlt es sich, nicht mehrere Personen zu Erben zu berufen, sondern einzelne Vermächtnisse auszusetzen.
Wir bieten Ihnen daher rechtliche Beratung und Vertretung u. a. zu folgenden erbrechtlichen Fragen:
- Gestaltung und Entwurf von Testamenten
- Gestaltung von Erbverträgen / gemeinschaftlichen
Testamenten
- Geltendmachung von Pflichtteils-/
Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Erbauseinandersetzung (gerichtlich/außergerichtlich)
- Erbteilungsklagen / Teilungsversteigerungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Beantragung von Erbscheinen
- Hinterlegung von Testamenten
- Schenkungen zu Lebzeiten / vorweggenommene
Erbfolge unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge
- Erstellung Erbschaftsteuererklärung /
Schenkungssteuererklärung
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