Für das Unterhaltsrecht bringt das neue Jahr zahlreiche Änderungen mit sich.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, die wichtige Leitlinien für die Gerichte für die Festlegung des Unterhalts aufstellt. Gewinner der Neuregelung sind in erster Linie die Unterhaltspflichtigen.
Ihr Selbstbehalt wurde erhöht. Eher verschlechtert hat sich dagegen die unterhaltsrechtliche Situation für einige Unterhaltsberechtigte.
Denn durch die Erhöhung der Selbstbehaltsätze drohen sie nun in die Sozialhilfe abzurutschen, wenn das Geld nicht mehr für den Regelsatz ausreicht.
Über wichtige Neuerungen rund ums Unterhaltsrecht informiert
Bereits seit 1962 gibt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Normalfall alle zwei Jahre turnusgemäß die sog. Düsseldorfer Tabelle heraus, die den Familienrichtern bei der Festlegung des Unterhalts von Kindern als Orientierungshilfe dient. Wie hoch der jeweilige Unterhalt tatsächlich ausfällt, wird jedoch jeweils vom Gericht im konkreten Einzelfall festgelegt.
Zwar ist die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz, das von den Familienrichtern bei der Festlegung der Bedarfssätze zwingend berücksichtigt werden muss. Allerdings dient sie als wichtiger Orientierungsmaßstab und soll die Berechnung des Unterhalts in der Praxis erleichtern.
Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter Abstimmung mit den Familiensenaten anderer Oberlandesgerichte und dem Bundesjustizministerium erstellt.